ARGE Baurecht rät zu Vorsicht bei Kostenobergrenzen
von ibr-online.de
(22.03.2016) Jeder Bauherr möchte nicht nur kostensicher planen, sondern auch genauso bauen. Viele glauben, dies erreichen zu können, indem sie eine Baukostenobergrenze mit dem Architekten vereinbaren, und dieser dann bei Überschreitung zu Schadensersatz verpflichtet sei. "Diese Annahme ist jedoch in vielen Fällen falsch", sagt Dr. Paul Popescu ...