Auch volljährige Kinder der Mieter müssen bei Räumung mitgehen

von ibr-online.de

(01.02.2016) Die Beendigung des Mietverhältnisses und die Räumung der Wohnung können den Vermieter vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen. Wenn der Vermieter gegen den Mieter nach einem teilweise langen Räumungsverfahren endlich einen Titel erwirkt hat, ist der letzte Schritt, den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung rechnet der Vermieter nicht mehr mit weiteren Hindernissen. Diese sind jedoch immer dann zu erwarten, wenn der Mieter nicht alleine in den Räumlichkeiten wohnt. Denn halten sich hier weitere Personen auf, die im Urteil nicht namentlich erwähnt werden, wird der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge wieder die Wohnung verlassen.

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