Baulärm kann zur Mietminderung berechtigen
von ibr-online.de
(21.06.2016) Die Zivilkammer 67 des Landgerichts hat in einem gestern verkündeten Urteil die Minderung von Miete für eine Wohnung, die nach dem Einzug der Mieterin von erheblichen Bauimmissionen auf einem Nachbargrundstück betroffen war, für die Dauer der Baumaßnahmen für gerechtfertigt gehalten.