BGH: Darf Beschluss auf Dokumente außerhalb des Protokolls Bezug nehmen?
von ibr-online.de
(24.06.2016) In einem Beschluss der Wohnungseigentümer kann zur Konkretisierung der getroffenen Regelung auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument Bezug genommen werden, wenn dieses zweifelsfrei bestimmt ist. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.04.2016.