BGH: Ein Verkäufer täuscht - alle haften!
von ibr-online.de
(24.06.2016) Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444 Alt. 1 BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.04.2016.