BVerwG: Säumniszuschläge für Beitragsbescheid entfallen rückwirkend
von ibr-online.de
(21.01.2016) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt.