Frostige Verhältnisse: Wenn sich Gerichte mit der Verkehrssicherungspflicht im Winter befassen müssen
von ibr-online.de
(16.12.2015) Weit mehr als im Sommer sind Haus- und Grundbesitzer normalerweise im Winter gefordert, denn dann müssen sie ihre öffentlich zugänglichen Wege von Schnee und Eis frei halten. Das fällt unter die Verkehrssicherungspflicht und kann manchmal erheblichen Aufwand bedeuten - besonders dann, wenn über Wochen hinweg Temperaturen unter dem Nullpunkt herrschen.