Haben Erwerber Anspruch auf die Herausgabe von Planungs- und Bauunterlagen?
von ibr-online.de
(04.07.2016) Erwerber einer Wohnung haben Anspruch auf Herausgabe wichtiger, vor allem für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlicher Planungs- und Bauunterlagen. Auch betriebs- und wartungsrelevante Dokumente zur Haustechnik muss der Bauträger übergeben. In einem vorm OLG Köln verhandelten Fall (Urteil vom 13.05.2015 - 11 U 96/14) ...