LG Stuttgart untersagt Maklergebühren für Besichtigungen
von ibr-online.de
(17.06.2016) Makler dürfen Wohnungssuchende nicht für Besichtigungen zur Kasse bitten. Derartige Gebühren sind unzulässig, entschied das Stuttgarter Landgericht am 15.06.2016 und verurteilte einen Makler dazu, diese Praxis zu unterlassen. Er hatte von potenziellen Mietern knapp 35 Euro pro Besichtigung kassiert.