Mängel am Gemeinschaftseigentum: Erwerber kann ohne Ermächtigung durch die WEG klagen!

von ibr-online.de

Änderung der BGH-Rechtsprechung

(28.07.2015) Geht es um Mängel am Gemeinschaftseigentum, kann ein Wohnungskäufer nach der bisherigen Rechtsprechung des V. Senats des BGH Gewährleistungsrechte gegen den Bauträger nur gerichtlich geltend machen, wenn er zuvor durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zur entsprechenden Prozessführung ...

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