Vermieter darf Mieter als Schweinebacke beschimpfen
von ibr-online.de
(04.07.2016) Eine Beleidigung ist eine Straftat - und in einigen Fällen kann der Beleidigte eine saftige Entschädigung für diese Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes verlangen. Aber: Wie immer gibt es auch Ausnahmen. Denn gegen eine Beleidigung können mehrere rechtliche Mittel eingesetzt werden - nur nicht alle zugleich.